Geschäftsbedingungen

Versteigerungsordnung, die Kaufbedingungen und die Bedingungen für die Einholung einer Schätzung

kurz: Geschäftsbedingungen

der

ISA Auctionata Auktionen AG
Stutterheimstraße 16-18/II/3.02
1150 Wien, Österreich,

– kurz: Auctionata –

vertreten durch ihren Vorstand: Alexander Zacke, Georg Untersalmberger und Almir Kazazic

Telefon: +43 (0)660 88 55 120
Business Registration Number: FN346362g
USt-IdNr: ATU65789015

Begriffsbestimmungen

Zur besseren Verständlichkeit sind hier vorab einige Begriffe definiert, die in diesen Bestimmungen, in der Datenschutzerklärung, im Einlieferungsvertrag und an anderen Stellen zu finden sind.

Verbraucher oder Konsument:
Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die Waren und/oder Dienstleistungen zu privaten Zwecken käuflich erwirbt.

Unternehmer:
Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verifizierung:
Verifizierung bedeutet, dass Auctionata prüft, ob es sich bei einer angemeldeten Person tatsächlich um die Person handelt, deren Identität angegeben wurde. Für die Verifizierung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die im Einzelnen den Geschäftsbedingungen entnommen werden können.

Einlieferer:
Der Vertragspartner, der als Kommittent dem Auktionshaus Auctionata Objekte zur Versteigerung oder zum Verkauf in der Verkaufsgalerie übergibt. Der Einlieferer ist bis zur Eigentumsübertragung an den Käufer Eigentümer der Gegenstände.

Einlieferung:
Die Übergabe von Gegenständen an Auctionata zur Verwertung. Der zwischen dem Einlieferer und Auctionata geschlossene Vertrag heißt Einlieferungsvertrag. Es handelt sich um ein Kommissionsgeschäft.

Auktion:
Auctionata veranstaltet regelmäßig Auktionen in ihren Geschäftsräumen wobei die im Onlinekatalog ausgestellten Waren öffentlich versteigert werden. Die Auktion wird live über die Streamingtechnologie im Internet übertragen. Eine persönliche Teilnahme an der öffentlichen Auktion ist daher live über das Internet möglich, indem man sich in den virtuellen Auktionssaal begibt. Die Abgabe von Geboten während der Auktion ist deshalb auch telefonischen Bietern möglich. Darüber hinaus können schriftliche Kaufaufträge an Auctionata erteilt werden, und zwar per Fax, Brief oder per E-Mail und bis zu einer Stunde vor Auktionsbeginn.

Auktionator:
Der Auktionator ist die Person, die die Auktion leitet, die Gegenstände ausruft und die Zuschläge erteilt. Der Auktionator ist Herr des Verfahrens. Auctionata arbeitet nur mit in Österreich oder Deutschland zugelassenen Auktionatoren.

Zuschlag:
Mit dem Zuschlag, also wenn der Auktionator mit dem Hammer auf den Tisch haut, kommt der Kaufvertrag zustande. Der hierdurch ermittelte Preis heißt Zuschlagpreis.

Zuschlagpreis:
Das ist der Preis, zu dem der Höchstbieter den Zuschlag erhält, also der Käufer eine Ware erwirbt. Der Zuschlagpreis enthält nicht das Aufgeld und weitere Nebenkosten.

Bieter:
Der Bieter ist eine Person, die im Rahmen einer Auktion oder Internetauktion ein Gebot (sei es schriftlich, über das Internet oder telefonisch) abgibt. Im Zweifel ist immer davon auszugehen, dass ein Bieter im eigenen Namen bietet.

Höchstbieter:
Der Höchstbieter ist eine Person, die aufgrund des höchsten, abgegebenen Gebotes (Höchstgebot) im Rahmen einer Auktion den Zuschlag erhält.

Unterbieter:
Eine Person, die unmittelbar vor Zuschlagserteilung im Rahmen der Auktion geboten hat, und die durch den Höchstbieter zuletzt überboten wurde.

Konto:
Jeder Bieter benötigt ein Konto, um im virtuellen Auktionssaal mitbieten zu können. Als Inhaber eines Auctionata-Kontos kann man sich mit einem Passwort einloggen und muss ein Profilbild hochladen.

Profilbild:
Das Foto, das hochgeladen werden muss, wenn ein Konto angelegt wird, kann die Person des Kontoinhabers abbilden oder auch ein Motiv, das gut zum Kontoinhaber passt. Profilbilder dürfen nicht die Rechte Dritter verletzen.

Einkauf in der Verkaufsgalerie:
Auctionata stellt in der Verkaufsgalerie Waren aus, die zu festen Preisen sofort erworben werden können. In einigen Fällen können Kunden selbst einen Preis vorzuschlagen. Die Annahme dieses Preisvorschlags bleibt dem Einlieferer vorbehalten. Bis zur Annahme bleibt der Artikel in der Verkaufsgalerie und kann daher von einem Dritten zum offiziellen Verkaufspreis erworben werden.

Katalogbeschreibungen:
Das sind verbindliche Beschreibungen der Waren, die versteigert oder verkauft werden. Ausnahmsweise unverbindlich sind offensichtliche Tippfehler.

Auktionsverlautbarungen:
Auktionsverlautbarungen sind Äußerungen des Auktionshauses, die vor Beginn einer Auktion schriftlich einsehbar sind und vom Auktionator verlesen werden. Diese besitzen höheres Gewicht als die Katalogbeschreibungen, da sie unter Umständen neue Informationen erhalten. Den Auktionsverlautbarungen ist vor Betreten des Auktionssaals zuzustimmen. Telefonbietern werden diese vorgelesen. Bieter, die bereits geboten haben, bevor die Auktionsverlautbarungen einsehbar waren und die keine Möglichkeit mehr hatten, von diesen Kenntnis zu nehmen, werden vom Auktionshaus vor Auktionsbeginn telefonisch kontaktiert und gefragt, ob sie am Gebot festhalten wollen. Wollen sie dies nicht, ist eine kostenlose Gebotsrücknahme möglich.

Schriftliche Kaufaufträge:
Es steht jedem Kaufinteressenten frei, schriftliche Kaufaufträge für den Erwerb von Gegenständen im Rahmen von Auktionen abzugeben. Diese schriftlichen Gebote werden von dem jeweiligen Auktionator im Rahmen der Auktion berücksichtigt und müssen mindestens einen Startpreis und ein Ankaufslimit enthalten. Kaufaufträge müssen bei Auctionata bis spätestens eine Stunde vor Auktionsbeginn schriftlich eingehen. Kaufaufträge, die später eingehen, können erst nach Auktionsablauf berücksichtigt werden. Der Kaufinteressent kann wählen, ob der Kaufauftrag von einem Sensal oder vom Auktionator durchgeführt wird.

Ankaufslimit:
Bei einem Kaufauftrag ist ein Höchstbetrag anzugeben, zu dem der Bieter bereit ist, die Ware zu erwerben. Das Ankaufslimit muss mindestens die Höhe des Startpreises haben und wird nur ausgeschöpft, wenn es einen Gegenbieter gibt.

Sensal:
Der Sensal ist ein Mitarbeiter von Auctionata. Er gibt Gebote für Kunden ab, die telefonisch mitbieten. Ebenso gibt der Sensal in der Auktion auf Wunsch des jeweiligen Kaufinteressenten Kaufaufträge der schriftlichen Bieter an den Auktionator weiter.

Telefonische Gebote:
Es steht jedem Kaufinteressenten frei, Auctionata schriftlich bekannt zu geben, dass er im Rahmen einer Auktion telefonisch mitbieten möchte. Auctionata wird den Kaufinteressenten unter der von ihm genannten Telefonnummer anrufen und ihm so ermöglichen, telefonisch an der Auktion teil zu nehmen. Das Gespräch wird von einem Sensal geführt.

Stellvertreter:
Es steht jedem Kaufinteressenten frei, eine von Auctionata unabhängige Person zu beauftragen, in seinem Namen bei einer Auktion mitzubieten. Soweit das Auftragsverhältnis zwischen dem Stellvertreter und dem Kaufinteressenten Auctionata nicht bereits bekannt ist, ist das Auftragsverhältnis schriftlich per Fax oder Brief nachzuweisen.

Notar:
Ein Notar wird eingeschaltet, wenn bei gleichzeitig eingegangenen, gleich hohen Geboten das Los über den Zuschlag entscheidet. Weiterhin ist es Aufgabe des Notars, schriftliche Kaufaufträge vorab zu prüfen.

Präsentator:
Der Präsentator präsentiert das angebotene Objekt für die Auktionszuschauer und liest die Katalogbeschreibungen vor. Bei Abweichungen des mündlichen Vortrags des Präsentators von den Katalogbeschreibungen oder von der Auktionsverlautbarung haben die schriftlichen Katalogbeschreibungen Vorrang, denen gehen wiederum die Auktionsverlautbarungen vor.

Schätzpreis:
Bei der Schätzung der zu versteigernden Objekte wird ein Schätzwert festgelegt. Dabei handelt es sich um einen Wert, der nach fachkundiger Meinung unserer Experten im Rahmen der Auktion und bei einer ausreichenden Bieteranzahl erzielt werden sollte.

Startpreis:
Das ist der Betrag, mit dem eine Auktion beginnt.

Festpreis:
Das ist der bei einem Kauf in der Verkaufsgalerie vereinbarte Bruttoverkaufspreis. Er enthält das Aufgeld und die hierauf anfallende Mehrwertsteuer. Er enthält nicht die Versand- und Versicherungskosten. In der Verkaufsgalerie werden die Objekte in der Regel zum Schätzpreis angeboten.

Verwertungserlös:
Im Falle einer Auktion handelt es sich beim Verwertungserlös um den Zuschlagpreis abzüglich aller vom Einlieferer zu bezahlenden Gebühren.

Im Falle eines Verkaufs einer Ware in der Verkaufsgalerie handelt es sich um den Festpreis abzüglich des Aufgeldes, welches bei Auctionata verbleibt, und aller vom Einlieferer zu zahlenden Gebühren.

Preisvorschlag:
Kunden können dem Einlieferer den Vorschlag machen, eine Ware aus der Verkaufsgalerie von Auctionata zu einem niedrigeren Festpreis zu erwerben. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Einlieferer dem Angebot zustimmt. Der Kunde ist an seinen Preisvorschlag sieben Tage lang gebunden. Wenn in dieser Zeit ein Dritter die Ware zum Festpreis erwirbt, erlischt der Preisvorschlag des Kunden und der Kaufvertrag kommt mit dem Dritten zustande.

Folgerechtsabgabe:
Eine Folgerechtsabgabe fällt nach dem Urhebergesetz an, wenn Kunstwerke bildender Künstler, von Fotografen sowie deren Erben bis 70 Jahre nach dessen Tod, weiterverkauft werden und an dessen Verkauf Kunstvermittler, -händler oder Versteigerer beteiligt sind. Über die Höhe der Abgaben wird im Gebührentarif für Einlieferer informiert.

Transportversicherung:
Auctionata schließt für den Versand aller Waren eine Transportversicherung ab. Im Versicherungsfall werden dem Käufer die tatsächlichen Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben und ausgezahlt. Der Käufer kann auch die Abtretung der Ansprüche gegen die Versicherung von Auctionata verlangen und diese selbst geltend machen.

Gebührentarif:
Die bei Abwicklung der Geschäftsbeziehung zwischen Auctionata einerseits und den Einlieferern und Käufern andererseits anfallenden Gebühren werden in jeweils einem verbindlichen Gebührentarif geregelt, einem Gebührentarif für Einlieferer und einem für Käufer.

Aufgeld:
Beim Aufgeld handelt es sich um jene Gebühr gemäß Gebührentarif für Käufer, die auf den Zuschlagpreis im Rahmen einer Auktion aufgeschlagen wird. Weiterhin handelt es sich um jede Gebühr, die beim Erwerb einer Ware beim Galerieverkauf im Preis enthalten ist.

Einlieferungsgebühr:
Das ist die Gebühr, die laut Gebührentarif für Einlieferer vom Höchstgebot im Rahmen einer Auktion abzuziehen und vom Einlieferer zu bezahlen ist. Bei einem Verkauf aus der Verkaufsgalerie wird die Gebühr vom Festpreis exklusive Aufgeld abgezogen.

Englische Auktion:
Bei dieser Auktionsform wird der Preis durch Abgabe mindestens eines über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive gesteigert. Der Startpreis wird im Einvernehmen mit dem Einlieferer von Auctionata festgelegt und ist in der Regel deutlich niedriger als der Schätzpreis, um für Bieter einen Anreiz zu schaffen. Gebote, die nicht den von Auctionata tabellarisch festgesetzten Steigerungsstufen entsprechen, werden zur nächstniedrigeren Steigerungsstufe abgerundet. Die tabellarische Aufstellung der von Auctionata festgesetzten Steigerungsstufen stellt einen integrierten Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen dar.

Schätzung:
Der Wert eines Objektes, das bei Auctionata angeboten wird, wird durch Experten, die von Auctionata gestellt werden, geschätzt werden. Auctionata bietet die Schätzung von fünf Objekten pro Person und Jahr unentgeltlich an. Die Schätzung bleibt ab dem 6. Objekt unentgeltlich, wenn die geschätzten Objekte innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Schätzung in Absprache mit Auctionata an Auctionata zur Verwertung gegeben werden.

Differenzbesteuerung:
Der Kaufpreis unterliegt bei Käufern mit Wohnsitz innerhalb der EU der Differenzbesteuerung. Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um eine besondere Besteuerungsform, die für den Handel mit gebrauchten Gegenständen vorgesehen ist, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.

Regelbesteuerung:
Gilt die Regelbesteuerung wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis der Ware fällig und in Rechnung gestellt. Die Angabe „Regelbesteuerung“ oder „RB“ im Online-Katalog zeigt an, dass ein Verkauf der Regelbesteuerung unterliegt.

1. Präambel

Auctionata ist ein Auktionshaus, das hochwertige Güter im Internet anbietet. Diese werden versteigert oder zum direkten Kauf in der Verkaufsgalerie angeboten. Alle Versteigerungen werden über die Streaming-Technologie in Echtzeit übertragen. Auctionata handelt in eigenem Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommissionsgeschäft) und verfügt über eine Gewerbeberechtigung nach § 158 der Gewerbeordnung von 1994. Es werden gebrauchte Güter aus den Bereichen Kunst und Antiquitäten sowie Skulpturen, Dekorative Kunst und Design des 20. Jahrhunderts, Schmuck, Teppiche, Memorabilien, Sammlerstücke, Asiatika, Stammeskunst, Ausgrabungen, Textilien, Islamische Kunst, Postkarten, Gemälde, Papierarbeiten und Druckgrafik, Numismatik, Briefmarken, Silber, Porzellan, Glas und Keramik, Zeitgenössische Kunst und Fotografie, seltene Weine und Spirituosen, antike Bücher, Autografen, Plakate, Vintage-Mode, Accessoires, Musikinstrumente, Uhren, Fahrzeuge, Münzen und viele anderer Luxusgüter angeboten.

Neben den Auktionen bietet Auctionata einen direkten Kauf von Gütern in der Verkaufsgalerie an. Für Waren, die im Rahmen der Auktion gekauft wurden, gilt kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Für Waren, die in der Verkaufsgalerie erworben wurden, ist das Widerrufsrecht für Verbraucher anwendbar, siehe unten unter 8.). Darüber hinaus bietet Auctionata Schätzungen von gebrauchten Kunstgegenständen und Luxusgütern für Einlieferer an.

Der Einlieferer erhält den Namen und die Kontaktdaten des Käufers. Im Übrigen geschieht das Bieten im Auktionssaal lediglich unter Verwendung des Vornamens oder des Besuchernamens des Bieters. Auch das Profilfoto und der Wohnort oder Geschäftssitz des Bieters wird angezeigt, jedoch können Dritte nicht erkennen, wer auf eine Ware bietet und wer den Zuschlag erhält. Allerdings können der Auktionator und Kundenservice-Mitarbeiter von Auctionata sehen, wer bietet oder kauft.

Eine Versteigerung bzw. Auktion bei Auctionata läuft ab wie eine öffentliche Auktion außerhalb des Internets und zwar nach dem Muster der Englischen Auktion. Bei dieser Auktionsform wird der Preis durch Abgabe mindestens eines über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive gesteigert. Der Startpreis wird vom Auktionator im Einvernehmen mit dem Einlieferer festgelegt und ist in der Regel deutlich niedriger als der Schätzpreis, um für Bieter einen Anreiz zu schaffen.

Bei Auctionata können sich natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften anmelden, um an einer Auktion teilzunehmen oder eine Ware schätzen zu lassen. Wir richten unser Angebot lediglich an Verbraucher und Unternehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bzw. nur an volljährige Personen. Sollte die Volljährigkeit im Lande des Kunden erst nach dem 18. Geburtstag beginnen, kann sich der Kunde erst anmelden, wenn er im Lande seines Wohnsitzes als volljährig gilt. Wir liefern weltweit, wenn gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen (Einfuhrverbote).

Auctionata behält sich vor, Kunden von einer Auktion oder vom Kauf in der Verkaufsgalerie auszuschließen, wenn sich deren Wohnsitz/Lieferadresse in einem Land befindet, in das die Waren, die angeboten werden, nicht eingeführt werden dürfen und Auctionata hiervon Kenntnis hat oder wenn Zweifel an der Identität oder Bonität des Kunden bestehen. Auctionata behält sich vor, die Anzahl der Waren, die ein Kunde erwerben kann, zu beschränken. So kann zum Beispiel verlangt werden, dass eine erworbene Ware zunächst bezahlt wird, bevor der Kunde weiter bieten oder kaufen kann.

Es ist Mitarbeitern von Auctionata untersagt, selbst auf Waren zu bieten. Mitarbeiter von Auctionata können jedoch Waren zu privaten Zwecken aus der Verkaufsgalerie erwerben. Mitarbeiter von Auctionata können keine Waren einliefern.

Bestandteil dieses Vertrages sind der Gebührentarif für Einlieferer und der Gebührentarif für Käufer in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die tabellarische Aufstellung der von Auctionata festgesetzten Steigerungsstufen.

2. Anmeldung, Verifizierung und Bonitätsprüfung

2.1. Anonyme Information

Jeder, der unsere Website aufruft, kann sich anonym über Versteigerungsobjekte informieren.

2.2. Anmeldung

Um den Auktionssaal zu betreten und bieten zu können, ist die Hinterlegung von Nutzerdaten erforderlich, damit die Bieter verifiziert, der Verkaufsvorgang abgeschlossen und nach Abschluss des Kommissionsgeschäftes dem Einlieferer die persönlichen Daten des Bieters bzw. Käufers mitgeteilt werden können.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich direkt vor Betreten des Auktionssaals oder direkt vor dem Erwerb einer Ware aus der Verkaufsgalerie anzumelden. Dies kann aber auch bereits im Vorfeld geschehen. Eine Anmeldung ist unentgeltlich und verpflichtet nicht zum Kauf oder dem Ersteigern von Waren. Es ist nur volljährigen Personen erlaubt, sich anzumelden.

Auctionata fragt folgende Daten bei der Anmeldung ab, die wahrheitsgemäß angegeben werden müssen:

  • Vor- und Nachnamen
  • E-Mail-Adresse
  • Adresse (gegebenenfalls abweichende Lieferadresse beim Check-out)
  • Telefonnummer, damit Bieter vom Kundendienst kontaktiert und die persönlichen Daten verifiziert werden können

Ein Konto bei Auctionata benötigt nur, wer im Auktionssaal mitbieten will. Kunden, die lediglich Gegenstände in der Verkaufsgalerie erwerben möchten, können eine verkürzte Anmeldung durchlaufen und gelten als verifiziert, wenn die Zahlung eingegangen ist und die Ware zugestellt werden konnte.

Für das Konto muss ein Passwort gewählt werden, mit dem man sich bei Auctionata einloggen kann. Das Passwort ist geheim zu halten. Weiterhin muss ein Profilbild bei Auctionata hochgeladen und ein Benutzernamen gewählt werden, der nach außen sichtbar wird. Das Bild muss nicht den Bieter abbilden, darf aber keine Rechte Dritter verletzen. Auctionata behält sich vor, Profilbilder abzulehnen und zu löschen.

2.3. Verifizierung, Bonität und Sicherheit

Als verifiziert gelten bei Auctionata folgende Kunden:

  1. Kunden, mit denen Auctionata einen Einlieferungsvertrag geschlossen hat.
  2. Kunden, die bereits eine Ware in der Verkaufsgalerie gekauft haben, wenn diese bezahlt und abgenommen wurde oder unter Vorlage des Ausweises abgeholt wurde. Wir gehen in diesem Fall davon aus, dass der Name und die Adressangaben eines Käufers korrekt angegeben wurden.
  3. Kunden, die wir auf ihren Wunsch hin anrufen, damit diese mitbieten können, und die sich per Ausweiskopie, via Kreditkarte, über eine Wirtschaftsauskunftei oder über eine Sicherheitsleistung bzw. Bankauskunft verifizieren lassen und gegebenenfalls zusätzlich ihre Bonität nachweisen.
  4. Kunden, die dem Auktionshaus persönlich bekannt sind.

Auctionata kann jeden Bietvorgang von einer Sicherheitsleistung, einer Bankauskunft, einer Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei oder über das Blockieren eines bestimmten Volumens des Kreditkartenlimits abhängig machen.

Da es keinen 100%igen Schutz vor missbräuchlichen Bietvorgängen oder Einkäufen gibt, versendet Auctionata zum eigenen Schutz und zum Schutz der Einlieferer die Waren immer erst nach erfolgtem Zahlungseingang.

Weiterhin verlangt Auctionata vor dem Betreten des Auktionssaales, vor jedem Einkauf in der Verkaufsgalerie und vor jeder Schätzungsanfrage eine erneute Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen sowie bei Teilnahme an einer Auktion auch zu den Auktionsverlautbarungen. Kunden, die ein Konto haben, müssen jede Änderung ihres Namens und ihrer Adressdaten unaufgefordert per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch an Auctionata bekannt geben.

3. Schätzung

3.1. Ablauf der Schätzung

Unabhängig davon, ob sie sich bereits bei Auctionata angemeldet haben, können Kunden von Auctionata fünf Gegenstände innerhalb von zwölf (12) Monaten unentgeltlich schätzen lassen. Ab dem sechsten Gegenstand innerhalb von zwölf Monaten werden Anfragen ebenfalls gerne entgegengenommen, es wird in diesem Fall aber ein schriftlicher Vertrag über weitere Schätzungen notwendig. In diesem Fall gilt der Gebührentarif für Einlieferer. In unserem Angebot per E-Mail informieren wir über das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen. Eine kostenpflichtige Schätzung wird nur gegen Vorkasse vorgenommen. Die Schätzung bleibt ab dem 6. Objekt unentgeltlich, wenn die geschätzten Objekte innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Schätzung in Absprache mit Auctionata an Auctionata zur Verwertung gegeben werden. In diesem Fall werden dem Einlieferer die Kosten für die Schätzung erstattet.

Es gibt Schätzungen, die anhand mehrerer vom Kunden selbst erstellter Fotos vorgenommen werden und Schätzungen, für die ein Experte von Auctionata den Kunden vor Ort aufsucht. In einigen Fällen werden Kunden auch darum gebeten, den Gegenstand zuzusenden. In diesem Fall wird Auctionata über den genauen Ablauf informieren.

Für den Kunden entsteht mit Abgabe der Anfrage auf Schätzung eines Gegenstandes keine vertragliche Verpflichtung, einen Gegenstand auch über Auctionata anzubieten. Auctionata behält sich allerdings vor, Anfragen abzulehnen.

Um einen Gegenstand schätzen zu lassen, müssen mindestens der Name und die E-Mail-Adresse des Kunden bekannt gegeben sowie diesen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung zugestimmt werden. Selbstverständlich werden Anfragen mit höchster Diskretion behandelt.

Nach Eingang der Schätzungsanfrage (Artikelanzahl: 1-5) erhält der Kunde eine E-Mail, in der Auctionata die Schätzungsdurchführung bestätigt oder ablehnt. Wenn Auctionata den Auftrag annimmt, ist ein Vertrag über die unentgeltliche Dienstleistung zustande gekommen. In diesem Fall erhält der Kunde gegebenenfalls zusätzlich eine E-Mail oder einen Anruf, um weitere Angaben zum Gegenstand abzufragen. Wenn eine kostenlose Schätzung storniert werden soll, bittet Auctionata um schriftliche Mitteilung.

Ab dem sechsten Gegenstand erhält der Kunde per E-Mail ein Angebot für eine kostenpflichtige Schätzung. Wird das Angebot angenommen, ist eine Zustimmung per Fax, E-Mail oder Brief notwendig. Es bleibt Auctionata überlassen, einzelnen Kunden auch mehr als fünf Schätzungen unentgeltlich anzubieten. Wenn sich der Kunde entscheidet, geschätzte Objekte bei Auctionata verkaufen zu wollen, und er die Objekte innerhalb eines Jahres nach der Schätzung einliefert, dann ist die Schätzung dieser Objekte ebenfalls kostenlos. Das heißt, dem Kunden werden die Schätzungsgebühren erstattet.

Für jede Schätzungsanfrage wird eine Schätzungsnummer vergeben, mit welcher der Stand der Anfrage online verfolgt werden kann. Wenn die Ergebnisse vorliegen, kann der Kunde entscheiden, ob er den Gegenstand über Auctionata verwerten lassen will (Versteigerung bzw. Auktion und/oder Verkaufsgalerie). In diesem Fall schließt Auctionata mit dem Kunden einen Einlieferungsvertrag ab. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einlieferungsvertrages besteht nicht.

3.2. Inhalt der Schätzung

Schätzungen werden von unseren Experten nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem gegenwertigen Stand der Wissenschaft vorgenommen. Dies unter Zugrundelegung jener Informationen, die der Eigentümer des Gegenstandes macht. Die Zuverlässigkeit der Schätzung hängt wesentlich von diesen Informationen ab, insbesondere wenn ein zu schätzendes Objekt nur anhand von Fotos bewertet werden kann. In einem solchen Fall wird von einer Fernschätzung gesprochen. Diese ist grundsätzlich als ein Provisorium zu betrachten, da naturgemäß auf Grundlage von Fotos keine endgültige Schätzung erfolgen kann. Daher wird jedes Objekt im Falle einer Einlieferung in die Verkaufsgalerie oder Auktion nochmals genau von den Auctionata-Experten geprüft. Diese Überprüfung kann zu einer nachträglichen Veränderung des zuvor bereits provisorisch ermittelten Schätzpreises führen, die dem Einlieferer selbstverständlich ehestmöglich zur Kenntnis gebracht wird. Kunden, die die Dienstleistung der kostenlosen Schätzung in Anspruch nehmen, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie auf Grundlage einer Fernschätzung keine weitreichenden Entscheidungen wie Schenkungen, Verkauf an Dritte oder Ähnliches treffen sollten, da eine Schätzung alleine auf Grundlage von Fotos nicht nur ohne jegliche Gewährleistung seitens Auctionata erfolgt, sondern zudem nie absolut verlässlich sein kann.

4. Katalogbeschreibungen, Besichtigung der Waren

4.1. Katalogbeschreibungen

Die Experten von Auctionata ermitteln Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen.

4.2. Besichtigung an Ort und Stelle oder über das Internet

Alle in Auktionen oder in der Verkaufsgalerie angebotenen Waren können von Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung bei Auctionata oder in Ausnahmefällen beim Einlieferer am Artikelstandort besichtigt und geprüft werden. Der Artikelstandort wird Interessenten auf Anfrage bekannt gegeben.

Die Waren werden in dem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter, dass er den Gegenstand der Auktion online und/oder an Ort und Stelle besichtigt hat.

5. Auktionsformate

5.1. Wöchentliche Auktionen:

Bei Auctionata finden wöchentliche Auktionen statt, die oft erst kurzfristig angekündigt werden. Bei einer wöchentlichen Auktion ist das Angebot meist sehr gemischt und vielfältig. Auctionata bemüht sich, mit den Einlieferern besonders niedrige Startpreise auszuhandeln. Der Zeitpunkt der wöchentlichen Auktion wird jeweils auf der Website bekannt gegeben. In den wöchentlichen Auktionen werden in der Regel Gegenstände aus ganz unterschiedlichen Bereichen angeboten.

5.2. Sonderauktionen:

Weiterhin gibt es bei Auctionata Sonderauktionen, bei denen Gegenstände aus einem bestimmten Bereich der 15 Hauptkategorien von Auctionata angeboten werden. Hier treffen unsere Experten eine strenge Auswahl, um zu gewährleisten, dass nur eindeutig zueinander passende Artikel versteigert werden. Sonderauktionen werden auch angekündigt, finden aber in unregelmäßigen Abständen statt.

6. Auktionsablauf

6.1. Allgemeines

Der Auktionssaal von Auctionata darf nur von bereits angemeldeten und verifizierten Bietern betreten werden oder von Besuchern, die sich direkt nach dem Betreten verifizieren lassen. Auch ein Einlieferer kann in Auktionen bieten oder Waren in der Verkaufsgalerie erwerben; dies gilt selbstverständlich nicht für seine eigenen Waren.

Der Auktionator leitet die Versteigerung und ist Herr des Verfahrens und erteilt den Zuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen. Zu Beginn der Auktion verliest der Auktionator die Auktionsverlautbarungen. Diese Verlautbarungen haben Vorrang vor den Angaben im Katalog. Den Auktionsverlautbarungen ist vor Betreten des Auktionssaals zuzustimmen.

Trifft der Auktionator die Entscheidung, die Versteigerung zu beenden, wird für alle Personen, die den virtuellen Auktionssaal betreten haben „Höchstgebot zum Ersten…, Höchstgebot zum Zweiten…., Höchstgebot zum Dritten…“ gezählt. Dabei wird der aktuelle Bietpreis durch den Auktionator genannt. Der Auktionator darf den Zuschlag erst erteilen, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird.

Da es sich bei unseren Auktionen um Versteigerungen nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie handelt, bei denen ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen nicht besteht, räumt Auctionata Verbrauchern kein Widerrufsrecht ein, wenn ein Vertrag über eine Ware über den Zuschlag zustande gekommen ist.

Der Auktionator ist berechtigt, Posten zurückzuziehen, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen und Auktionsposten gemeinsam anzubieten bzw. Auktionsposten, die mehrere Gegenstände beinhalten, aufzuteilen.

Abgegebene Gebote sind immer verbindlich. Gebote, die nicht den von Auctionata tabellarisch festgesetzten Steigerungsstufen entsprechen, werden zur nächstniedrigeren Steigerungsstufe abgerundet. Die tabellarische Aufstellung der von Auctionata festgesetzten Steigerungsstufen stellt einen integrierten Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen dar.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Gebote, die unseriös erscheinen, abzulehnen oder Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten.

Werden von mehreren Bietern gleich hohe Gebote für dasselbe Objekt abgegeben, so erhält der Bieter des in zeitlicher Hinsicht zuerst eingegangenen Gebotes den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot abgegeben wird. Bei gleichzeitig eintreffenden gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Für derartige Fälle steht ein Notar bereit, der den Prozess der Losziehung begleitet und das ordnungsgemäße Vorgehen gewährleistet.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Auktionator entscheiden, einen Artikel nicht versteigern zu lassen oder den Zuschlag zu verweigern. Bleibt ein Zweifel bestehen, von wem das höchste Gebot stammt, hat der Auktionator das Recht, den letzten oder vermeintlich letzten Zuschlag für unwirksam zu erklären und die Ware ein weiteres Mal auszurufen.

Der Bieter bietet und kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er kann sich allerdings nach schriftlicher Bekanntgabe (E-Mail, Fax oder Brief) von einem Stellvertreter vertreten lassen.

Gebote, auch schriftliche oder mündliche, erfolgen immer nur in Höhe des so genannten Zuschlagpreises, das heißt, das Aufgeld, die Mehrwertsteuer und eine gegebenenfalls fällig werdende Folgerechtsabgabe bleiben zunächst unberücksichtigt und werden nach dem Zuschlag auf den Zuschlagpreis aufgeschlagen. Auch Transportkosten und Transportversicherungskosten bleiben unberücksichtigt.

6.2. Der Zuschlag, Aufhebung des Zuschlags, Angebot an Unterbieter

Auctionata führt echte Versteigerungen bzw. Auktionen durch. Das heißt, der Kaufvertrag über eine angebotene Ware kommt zustande mit erfolgtem Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der Ware.

Der Auktionator ist berechtigt, einen bereits erteilten Zuschlag wieder aufzuheben, und das Objekt weiter zu versteigern, zum Beispiel, wenn er einen Kaufauftrag übersehen hat, allerdings nur wenn der Höchstbieter das Objekt noch nicht bezahlt hat (Kontoeingang). Erweist sich nach Durchführung der Auktion, dass der Höchstbieter nicht in der Lage ist, den ersteigerten Gegenstand zu erwerben oder stehen dem Erwerb andere Gründe entgegen, so liegt es im Ermessen des Auktionators nach Aufhebung des Zuschlages den Gegenstand dem Unterbieter schriftlich per E-Mail anzubieten, und zwar zu dem von ihm zuletzt gebotenen Preis. Das Auktionshaus ist an das Angebot fünf Tage gebunden. Die Annahme des Angebots muss schriftlich per Fax, E-Mail, Brief oder telefonisch geschehen.

6.3. Gebotsformen

Gebote können live über das Internet oder das Telefon abgegeben werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bereits vor Auktionsbeginn per Brief, per E-Mail oder per Fax Gebote abzugeben.

6.4. Schriftliche Kaufaufträge vor Auktionsbeginn

Werden Gebote bereits im Vorfeld der Auktion abgegeben, gilt dies als Beauftragung des Auktionshauses, nach Weisung des Bieters für diesen während der Auktion mitzubieten. Kunden müssen zur Erteilung von Kaufaufträgen ein von Auctionata auf der Website bereit gestelltes Auftragsformular vollständig ausfüllen und es an Auctionata per Brief, Fax oder E-Mail übermitteln. Der schriftliche Kaufauftrag muss den Auktionsposten unter Anführung der Katalognummer und des maximal gebotenen Ankaufslimits beinhalten. Das Ankaufslimit versteht sich ohne Aufgeld und ohne die auf dieses Aufgeld entfallende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie ohne Versand- und Transportversicherungskosten und gegebenenfalls erforderliche Folgerechtsabgaben. Das Ankaufslimit muss mindestens in der Höhe des Startpreises liegen und wird nur ausgeschöpft, wenn es einen Gegenbieter gibt. Für die Zuordnung des Kaufauftrages ist ausschließlich die vom Kaufinteressenten auf dem Kaufauftrag angegebene Katalognummer relevant. Der schriftliche Kaufauftrag darf nicht für weitere, über den eindeutigen Kaufauftrag hinausgehende, Mitteilungen verwendet werden. Derartige Mitteilungen auf schriftlichen Kaufaufträgen werden vom Auktionshaus nicht berücksichtigt und führen gegebenenfalls zur Unwirksamkeit des Auftrages.

Auctionata nimmt Kaufaufträge von bereits bekannten und verifizierten Kunden bis zu einer Stunde vor Auktionsbeginn an. Schriftliche Kaufaufträge werden je nach Kundenwunsch entweder von einem Sensal oder dem Auktionator durchgeführt. Die Durchführung ist kostenlos. Auctionata und dem Auktionator steht es frei, schriftliche Kaufaufträge abzulehnen. Kaufaufträge, die später eingehen, können erst nach Auktionsablauf berücksichtigt werden.

6.5. Telefonische Gebote

Kunden müssen sich zur Erteilung von telefonischen Kaufaufträgen eines speziellen Auftragsformulars bedienen, das von Auctionata auf der Website bereitgestellt wird. Dieses muss vom Bieter vollständig ausgefüllt werden und an Auctionata per Brief, Fax oder E-Mail übermittelt werden.

Eine Anmeldung für ein telefonisches Gebot für einen oder mehrere Gegenstände stellt automatisch ein Gebot zum Schätzpreis für die entsprechenden Gegenstände dar. Das heißt, der Sensal wird, wenn er den Bieter während der Auktion nicht erreichen kann, immer bis zum Schätzpreis mitbieten. Bietet sonst niemand auf die entsprechende Ware, erhält der Telefonbieter automatisch den Zuschlag zum Startpreis.

Wenn der Bieter Auctionata bereits bekannt ist, erfolgt keine weitere Verifizierung. Telefonbieter, die Auctionata noch unbekannt sind, müssen sich gegenüber dem Auktionshaus vorab ausweisen (Verifizierung). Der verifizierte Bieter wird dann während der Auktion von einem Sensal unter der angegebenen Telefonnummer kontaktiert, um ein Bieten zu ermöglichen. Der Sensal nimmt die Gebote des Anrufers an und leitet diese an den Auktionator weiter.

Während des Telefonates muss der Telefonbieter angeben, dass er Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen und den Auktionsverlautbarungen genommen hat und diesen zustimmt. Das Gespräch kann von Auctionata zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden, worauf der Anrufer vorab hingewiesen wird. Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Gebote über das Telefon nicht anzunehmen oder die Berücksichtigung eines Gebotes von der Leistung einer Anzahlung oder einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen.

6.6. Gleichbehandlung von Live-Geboten und Kaufaufträgen

Der Auktionator beachtet einerseits die Gebote der über das Internet anwesenden Bieter und andererseits auch die schriftlichen Kaufaufträge und die über das Telefon eingehenden vom Sensal übermittelten Gebote, so dass sich zum Beispiel ein Steigerungsvorgang zwischen den Internetgeboten und den abgegebenen schriftlichen Kaufaufträgen, aber auch zwischen zwei schriftlichen Kaufaufträgen oder einem Gebot am Telefon ergeben kann.

Es bleibt dem Auktionator vorbehalten, Kaufaufträge, Live-Gebote oder telefonische Gebote nicht anzunehmen oder die Berücksichtigung eines Gebotes von der Leistung einer Anzahlung bzw. Sicherheitsleistung oder Bonitätsauskunft abhängig zu machen.

6.7. Rücktritt von einem Kaufauftrag, der vor einer Auktion erteilt wurde

Erklärt ein Bieter, dass er trotz Abgabe eines Kaufauftrages live an der Auktion im Internet teilnehmen möchte, so kann er vom Kaufauftrag durch schriftliche Mitteilung (Fax, Brief) bis zu 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Auktionshaus zurücktreten (Eingang beim Auktionshaus) und selbst live mitbieten. Der Rücktritt vom Kaufauftrag wird nur wirksam, wenn der Bieter auch tatsächlich live an der Auktion teilnimmt und Gebote entsprechend des von ihm zuvor schon schriftlich erteilten Kaufauftrages abgibt.

Ein Bieter kann sein Gebot bis zu 72 Stunden vor Auktionsbeginn zurücknehmen. In diesem Fall wird die im Gebührentarif für Käufer angegebene Rücktrittsgebühr als Aufwandspauschale und zwar pro Objekt fällig.

6.8. Rücknahme kurz vor Auktionsbeginn

Die Rücknahme eines Gebots ist später als 72 Stunden vor Auktionsbeginn oder während der Auktion grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet allein der Auktionator nach pflichtgemäßem Ermessen. In diesem Fall wird eine Aufwandspauschale pro Objekt fällig, deren Höhe dem geltenden Gebührentarif für Käufer entnommen werden kann.

6.9. Aufwandspauschale

Erklärt ein Bieter, er wolle sein Gebot zurücknehmen, so muss die Bezahlung der Aufwandspauschale nachweislich vor Beginn der Auktion erfolgt sein. Der Nachweis kann über einen Bankauszug erbracht werden, welcher Auctionata per E-Mail, Fax oder Brief zugeht oder über eine Sofortüberweisung. Andernfalls wird das Gebot weiterhin als gültig behandelt.

6.10. Zurückziehung von Waren durch den Einlieferer

Jeder Einlieferer kann vor Auktionsbeginn und gegen Gebühr seine Waren wieder zurückziehen. Deshalb besteht kein Anspruch unserer Kunden, auf einen bestimmten Gegenstand bieten zu können.

7. Einkaufen in der Verkaufsgalerie

7.1. Festpreis

Bei Auctionata können einige Waren auch direkt in der Verkaufsgalerie erworben werden. Diese Waren können zu einem Festpreis erworben werden.

7.2 Zustandekommen des Kaufvertrages

Die Präsentation der Warenangebote im Katalog von Auctionata erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein Einlieferer seine Ware nicht wieder zurückzieht. Diese Angebote können zu den in der Beschreibung genannten Konditionen angenommen werden. Durch Klicken der „Jetzt kostenpflichtig bestellen“–Schaltfläche auf der Warenkorbseite, kommt zwischen dem Käufer und Auctionata ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.

Der Käufer erhält nach Eingang der Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail und eine Rechnung im PDF-Format. Alle anfallenden Gebühren und Kosten können im Gebührentarif für Käufer nachgelesen werden. Sie werden selbstverständlich auch vor dem Kauf angezeigt. Bei Auslandslieferungen können weitere Kosten anfallen, die der Käufer selbst tragen muss, insbesondere Zölle und Einfuhrsteuern.

In einigen Fällen ermöglicht es Auctionata dem Kunden, einen Preisvorschlag (Angebot) abzugeben, das unter dem Festpreis liegen kann. In diesem Fall bleibt der Kunde an sein Angebot sieben Tage gebunden. Seriöse Preisvorschläge werden an den Einlieferer weitergegeben. Gehen mehrere Preisvorschläge ein, wird nur der höchste Preisvorschlag weitergegeben. Wenn der Einlieferer nicht innerhalb von sieben Tagen reagiert, gilt das Angebot als nicht angenommen. Wenn er das Angebot innerhalb von sieben Tagen ausdrücklich annimmt, kommt ein Kaufvertrag über den vorgeschlagenen Betrag zustande. Geht die Zustimmung des Einlieferers bei Auctionata ein, wird der Gegenstand sofort als verkauft markiert und der Käufer erhält eine entsprechende Nachricht.

Der Preisvorschlag wird unwirksam, wenn ein Dritter den Gegenstand zum angegebenen Festpreis durch Klicken der „Jetzt kostenpflichtig bestellen“-Schaltfläche klickt, bevor die Zustimmung des Einlieferers bei uns eingegangen ist. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag mit dem Käufer zustande, der bereit ist, den vollen Preis zu zahlen.

Der Einlieferer hat das Recht, Gegenstände, die in der Verkaufsgalerie angeboten werden, zurückzuziehen, bis tatsächlich ein Kaufvertrag über den jeweiligen Gegenstand zustande gekommen ist. Dies ist der Fall, wenn der Käufer die „Jetzt kostenpflichtig bestellen“-Schaltfläche im Warenkorb angeklickt hat. Danach ist eine Zurückziehung nicht mehr möglich.

Zu den Themen Kaufpreis und Bezahlung bei Einkauf in der Verkaufsgalerie, Folgerecht, Versandkosten, Zahlungsoptionen, Eigentumsvorbehalt, Verzug, Rücktritt vom Vertrag, Lieferung oder Abholung, Haftung für Katalogbeschreibungen, personengebundene Garantie, Haftungsausschlüsse, Wartungsarbeiten an der Website, Datenschutz, Kontolöschung, Änderung der Geschäftsbedingungen und Schlussbestimmungen wird nach unten verwiesen, da diese Bereiche beim Einkauf in der Verkaufsgalerie und bei der Auktion von Auctionata gleich gehandhabt werden.

8. Widerrufsrecht bei Einkauf in der Verkaufsgalerie durch Verbraucher

Natürlichen Personen steht das nachfolgend näher beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu, wenn sie Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen zu einem Zweck abschließen, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (= Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und § 1 Konsumentenschutzgesetz).

Widerrufsbelehrung

8.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) - oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache - widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Auctionata AG

c/o Erento GmbH

Joachimstaler Straße 31-32
10719 Berlin

Deutschland

oder per E-Mail an: info@auctionata.com

8.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa in einem Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

9. Kaufpreis und Bezahlung, Folgerecht, Versandkosten, Zahlungsoptionen

Die folgenden Absätze 9.-16. gelten sowohl für die Verkaufgalerie als auch für die Auktion:

9.1. Kaufpreis, Mehrwertsteuer und Zusatzkosten

Der Kaufpreis für die erworbenen Waren ist sofort nach Erhalt der Rechnung im PDF-Format zur Bezahlung fällig. Die Rechnung wird nach dem Zuschlag versandt, auf Wunsch auch zusätzlich per Brief.

Der Kaufpreis setzt sich bei Auktionen zusammen aus dem Zuschlagpreis sowie dem Aufgeld und der Mehrwertsteuer in Höhe der in Deutschland geltenden Mehrwertsteuer, die auf das Aufgeld entfällt, sowie einer gegebenenfalls anfallenden Folgerechtsabgabe und den Versand- und Transportversicherungskosten. In einigen Fällen kann aus steuerrechtlichen Gründen auch Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis entfallen (Regelbesteuerung). Für die genannten Zusatzkosten gilt der Gebührentarif für Käufer.

Bei Käufen von Waren aus der Verkaufsgalerie setzt sich der Kaufpreis zusammen aus dem Schätzpreis und dem Aufgeld, auf das Mehrwertsteuer entfällt. Alle drei Posten werden als Festpreis dargestellt. Hinzukommen können als Zusatzkosten eine Folgerechtsabgabe und die Versand- und Transportversicherungskosten. In einigen Fällen kann aus steuerrechtlichen Gründen auch Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis entfallen (Regelbesteuerung). Für die genannten Zusatzkosten gilt der Gebührentarif für Käufer.

9.2. Entfallen der Mehrwertsteuer auf das Aufgeld

Eine Mehrwertsteuer auf das Aufgeld entfällt, wenn die Auktionsleistung für Kunden innerhalb der EU, aber außerhalb Österreichs erbracht wurde und der Kunde Unternehmer ist. Gleiches gilt gegenüber Unternehmern außerhalb der EU. Unternehmer innerhalb der EU können ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Check-out angeben.

9.3. Differenzbesteuerung

Der Kaufpreis unterliegt bei Käufern mit Wohnsitz innerhalb der EU der Differenzbesteuerung. Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um eine besondere Besteuerungsform, die für den Handel mit gebrauchten Gegenständen vorgesehen ist, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Käufern kann auf Wunsch bei Angabe im Check-out-Prozess die Rechnung nach Regelbesteuerung ausgewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Käufer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

9.4. Regelbesteuerung

Gilt die Regelbesteuerung wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis der Ware fällig und in Rechnung gestellt. Wird ein Kunstwerk mit der Abkürzung RB im Online-Katalog gekennzeichnet, unterliegt der Verkauf der Regelbesteuerung.

9.5. Ausnahmen zur Regelbesteuerung

Sollte eine Regelbesteuerung für einen Gegenstand rechtlich vorgesehen sein, kann die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis in den genannten Fällen trotzdem entfallen:

Alle Länder außerhalb der EU sind aus steuerlicher Sicht Drittländer; in diesem Fall entfällt die Mehrwertsteuer. Käufer aus Drittländern müssen die gelieferten Waren dann gegebenenfalls vor Ort verzollen und versteuern. Auch hierzu gibt es Ausnahmen, so zählen unter anderem die Kanarischen Inseln als Drittland (so genannte EU-Sonderzone).

Für Unternehmer, die zu gewerblichen Zwecken bei Auctionata eingekauft haben, gilt ebenfalls, dass die Umsatzsteuerbefreiung bei Lieferungen innerhalb der EU gilt, wenn der Käufer durch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweist, in seinem Heimatland Umsatzsteuer auf den Erwerb des Gegenstandes zu zahlen.

9.6 Folgerecht

Wenn ein Werk der bildenden Kunst folgerechtspflichtig im Sinne des Urhebergesetzes ist, muss, wenn der Zuschlagpreis 2.500,00 Euro überschreitet, eine Folgerechtsabgabe abgeführt werden, die höchstens 4 % des Zuschlagpreises beträgt. Das entsprechende Objekt wird mit der Abkürzung FR für Folgerecht gekennzeichnet. Es gilt der Gebührentarif für Käufer.

9.7 Versandkosten

Hinzukommen die Versandkosten und Transportversicherungskosten, die dem Gebührentarif für Käufer entnommen werden können. Diese Kosten entfallen, wenn im Ausnahmefall mit Auctionata eine Abholung der Ware vereinbart wurde.

9.8. Zahlungsoptionen

Eine Banküberweisung ist möglich, ebenso eine Zahlung über PayPal und die Zahlung über Kreditkarte (VISA, Mastercard, Diners Club, American Express.) Auctionata berechnet keine Gebühren weiter.

10. Eigentumsvorbehalt, Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung

10.1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des jeweiligen Einlieferers. Der Versand der Ware erfolgt zum Schutz des Einlieferers immer erst nach vollständiger Bezahlung (Kontoeingang).

10.2. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung

Der Käufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er 30 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt hat (Kontoeingang). Einer Mahnung bedarf es nicht. Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis von Verbrauchern während des Verzuges in Höhe von 4 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (festgesetzt von der Oesterreichischen Nationalbank) zu verzinsen. Gegenüber einem Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

Befindet sich der Käufer in Verzug mit der Bezahlung der Ware, kann Auctionata nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann Auctionata vom Käufer Schadenersatz für alle bis dahin angefallenen Unkosten (unter anderem: Transport/Versicherungs- und Lagerkosten) verlangen, sowie das Aufgeld.

Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin bei Auctionata oder dem Einlieferer abholt.

In diesem Fall kann Auctionata ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

Dies hat zur Folge, dass der Höchstbieter wie ein Einlieferer behandelt werden kann. Das heißt, wenn die Ware von Auctionata wieder in die Versteigerung gegeben wird, wird der Höchstbieter, der die Ware bezahlt, aber nicht abgenommen hat, in Höhe des erzielten Höchstgebots und der durch den Verzug entstandenen Unkosten befriedigt, abzüglich der durch die erneute Versteigerung anfallenden Gebühren. Der in Verzug geratene ursprüngliche Höchstbieter muss Auctionata seine gültigen Kontodaten angeben; tut er dies nicht, wird das Geld, das ihm durch den erneuten Verkauf der Ware zusteht, nach Ablauf von 90 Tagen auf seine Kosten gerichtlich hinterlegt.

Nach einem schriftlich erklärten Rücktritt vom Vertrag aus oben genannten Gründen ist Auctionata berechtigt, den Unterbieter anzuschreiben und ihm die Ware zu dem von ihm gemachten Gebot anzubieten oder den Gegenstand erneut versteigern zu lassen bzw. in der Galerie anzubieten, und zwar zum Zuschlagpreis zuzüglich des Aufgeldes.

11. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand

In der Regel versendet Auctionata die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. In Ausnahmefällen kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung bei Auctionata in Berlin oder beim Einlieferer abholen.

Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs bei Auctionata. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.

Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt Auctionata Gebühren für die Lagerung und die Versicherung gemäß dem geltenden Gebührentarif für Käufer.

Für den Versand der Ware gilt, dass Auctionata immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.

Für den Versand der Ware und die damit verbundene Transportversicherung sowie die Verpackung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung. Ist der Käufer Unternehmer, geschieht der Versand auf dessen Gefahr.

Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall umgehend. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt.

12. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse

12.1. Allgemeines

Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien (siehe12.4.) durch Auctionata und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

Gegenüber Unternehmern haftet Auctionata für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Auctionata ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Auctionata für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Verbrauchern haftet Auctionata nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von Auctionata zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Auctionata jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Auctionata.

Die Haftung von Auctionata ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Auctionata.

Ansprüche des Käufers sind an das Auktionshaus zu richten.

12.2. Vereinbarte Beschaffenheit

Der Käufer erwirbt die Ware in dem ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Alle Angaben über Herstellungstechnik, Material, Herkunft, Ausführung und Erhaltungszustand eines Gegenstandes beruhen auf veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die von den Experten von Auctionata mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit ermittelt und zugrunde gelegt wurden. Es gilt der tatsächliche Erhaltungszustand des Gegenstandes – wie im Online-Katalog abgebildet und beschrieben, und zwar zum Zeitpunkt seines Zuschlages als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Ausnahme hierzu stellen die so genannten Auktionsverlautbarungen dar, die vor Beginn einer Auktion schriftlich einsehbar sind und vom Auktionator verlesen werden. Diese gehen der Katalogbeschreibung vor, da sie unter Umständen neue Informationen enthalten. Den Auktionsverlautbarungen ist vor Betreten des Auktionssaals zuzustimmen.

Telefonbietern werden die Auktionsverlautbarungen vorgelesen, gegebenenfalls aber nur auszugsweise, bezogen auf die den Anrufer interessierende Ware. Für Bieter, die bereits geboten haben, bevor die Auktionsverlautbarungen einsehbar waren und keine Möglichkeit hatten, von den Verlautbarungen Kenntnis zu nehmen, gilt, dass diese vom Auktionshaus vor Auktionsbeginn telefonisch kontaktiert und gefragt werden, ob sie am Gebot festhalten wollen. Wollen sie dies nicht, so ist eine kostenlose Gebotsrücknahme möglich.

Ausgenommen von der Beschaffenheitsvereinbarung ist der genaue Farbton einer Ware, da es geringfügige Farbunterschiede geben kann, die mit der Abbildungstechnik (Fotos im Katalog bzw. Ansicht der Ware bei der Versteigerung über Live-Streaming) in Zusammenhang stehen. Außerdem werden im Katalog nur solche Makel, Beschädigungen und Fehler aufgeführt, die geeignet sind, den Wert der Ware zu beeinträchtigen.

Aussagen von Präsentatoren sind nur insoweit verbindlich, als dass sie Wiederholungen des Kataloges oder der Auktionsverlautbarungen wiedergeben. Im Fall eines Widerspruches gelten immer Katalogbeschreibung und Auktionsverlautbarungen.

12.3. Mängelgewährleistung

Bei Abweichungen von den im Katalog oder in der Auktionsverlautbarung gemachten Angaben, die den Wert oder die Tauglichkeit der erworbenen Ware nicht unerheblich mindern und die von Unternehmern innerhalb von einem Jahr und Verbrauchern innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Ware uns gegenüber schriftlich und nachvollziehbar nachgewiesen wurden, zahlt Auctionata dem Käufer gegen Rückgabe des Kunstgegenstandes in unverändertem Zustand den Kaufpreis zuzüglich des Aufgeldes und der Nebenkosten (z. B. Versandkosten) zurück.

Gewöhnliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Veränderung des Zustandes; eine Veränderung des Zustandes liegt nur vor, wenn der Wert des Gegenstandes nicht unerheblich gemindert wurde. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, das heißt, der Käufer kann zum Beispiel auch Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Ersatzlieferung wird naturgemäß in den meisten Fällen unmöglich sein.

12.4. Personengebundene Echtheitsgarantie beim Warenerwerb

Als Ergänzung zur Mängelgewährleistung (siehe unter 12.3.) gilt, dass Auctionata beim Erwerb einer Ware in einer Auktion oder beim Verkauf einer Ware in der Verkaufsgalerie für die Echtheit der angebotenen Waren gegenüber dem Käufer garantiert und für diese Garantie dergestalt einsteht, dass Waren, deren Unechtheit in einem Schiedsgutachterverfahren vom Käufer der Ware nachgewiesen wurde, an das Auktionshaus gegen Erstattung des Kaufpreises (inklusive Aufgeld und Versand- und Transportversicherungskosten sowie einer gegebenenfalls erbrachten Folgerechtsabgabe) zurückgegeben werden können, wenn die Ware durch den Käufer nicht über die normalen Gebrauchsspuren hinaus beschädigt wurde. Der Käufer kann die Unechtheit 25 Jahre ab Übergabe der Ware an ihn bei der ISA Auctionata Auktionen AG (Adresse wie oben) schriftlich geltend machen. Die Garantie ist an den in der Auktion oder in der Verkaufsgalerie erworbenen Gegenstand und an die Person des Käufers gebunden. Eine Übertragung der Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen. Es gelten die Voraussetzungen unter 12.4.1. und 12.4.2.

Im Garantiefall gelten neben dem Anspruch aus der Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, das heißt, diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist nicht Bestandteil dieser Garantie, siehe auch unter Absatz 13.1.

12.4.1. Unechtheit

Als unecht gilt jeder Gegenstand, der im Sinne des zum Zeitpunkt der Versteigerung oder des Verkaufes in der Verkaufsgalerie gültigen Standes der Wissenschaft eine mit Täuschungsabsicht hergestellte Kopie darstellt, die dazu dienen soll, einen potenziellen Käufer über den Erschaffer, das Entstehungsdatum, das Material oder das Alter zu täuschen.

Eine Ausnahme zu dieser Definition stellen Kopien dar, die von Auctionata ausdrücklich als solche gekennzeichnet wurden. Ein Beispiel sind so genannte Museumskopien. In diesen Ausnahmefällen liegt keine Fälschung im Sinne der Definition vor.

Ein Kunstgegenstand oder jedes andere Objekt, wie zum Beispiel ein historisches Dokument oder ein Oldtimer, kann insbesondere dann unecht sein, wenn es sich um die bloße Nachahmung eines Gegenstandes handelt und dies nicht explizit in der Katalogbeschreibung erwähnt wurde oder wenn der Gegenstand nicht von dem Künstler stammt, von dem er laut Katalogbeschreibung oder Signatur stammen soll.

Weiterhin kann Unechtheit vorliegen, wenn ein Gegenstand aus einer anderen Zeitepoche stammt, als der in der Katalogbeschreibung angegebenen, es sei denn, es wird angegeben, dass der Herstellungszeitraum unbekannt ist oder es wird gar keine Angabe zum Herstellungszeitraum gemacht.

12.4.2. Das Schiedsgutachterverfahren

Äußert ein Kunde nach Erwerb eines Gegenstandes Zweifel an der Echtheit des Objektes, so ist die Berechtigung dieser Bedenken in einem Schiedsgutachterverfahren zu klären. Auctionata wird dem Käufer eine Auswahl von drei anerkannten unabhängigen Experten aus dem jeweiligen Fachgebiet nennen, aus dem der Käufer einen auswählen kann. Der ausgewählte Experte wird von Auctionata mit der Erstellung eines Gutachtens über die Echtheit des Gegenstandes beauftragt, nachdem vorab ein Kostenvoranschlag über die Erstellung eingeholt wurde. Der Inhalt des Gutachtens ist für sämtliche am Verkaufsgeschäft beteiligte Parteien, den Einlieferer eingeschlossen, bindend.

Ist Ergebnis des Gutachtens, dass die Bedenken des Kunden unberechtigt sind, so ist dieser Kunde verpflichtet, die Gutachterkosten zu bezahlen. Auctionata übernimmt die Kosten des Gutachtens, sollte sich herausstellen, dass die Bedenken des Kunden berechtigt waren.

Ist Ergebnis des Gutachtens, dass die Bedenken des Kunden berechtigt sind, so ist der Auktionskauf oder Kauf in der Verkaufsgalerie rückgängig zu machen. Es ist somit dem Kunden der bezahlte Kaufpreis gegen Rückgabe des gekauften Gegenstandes binnen 28 Tagen ab Vorliegen des Gutachtens zurückzuerstatten.

12.5. Haftungsausschlüsse

Das Auktionshaus haftet nicht für die rechtzeitige und richtige Übermittlung von Kaufaufträgen und übernimmt keine Haftung für die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie für eine funktionierende Faxübertragung.

Auctionata übernimmt keine Haftung, falls die Internetplattform durch höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder andere von außen kommende Beeinträchtigungen in ihrer Funktion beeinträchtigt oder zerstört wird. Auctionata haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichtbenutzbarkeit oder Unzugänglichkeit der Auctionata-Website ergeben.

Auctionata übernimmt keine Haftung für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Kunden und Einlieferern (z. B. durch Hacker), es sei denn, Auctionata hat die Daten grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht gegen Zugriffe geschützt.

13. Wartungsarbeiten an der Website

Auctionata muss Leistungen zeitweise beschränken, um Wartungsarbeiten am System durchzuführen oder wenn dies zur Durchführung von technischen Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist. In dieser Zeit kann es möglich sein, dass Katalogseiten oder andere Internetseiten von Auctionata nicht aufrufbar sind.

Kommt es mitten in einer Auktion zu technischen Problemen, welche die Fortsetzung der Auktion verhindern, gilt:

  • Alle bis zum Auftreten der technischen Probleme erteilten Zuschläge sind gültig.
  • Alle noch nicht versteigerten Artikel aus einer wöchentlichen Auktion werden zu einem späteren Zeitpunkt, meist in der folgenden Woche, versteigert.
  • Handelt es sich um eine Sonderauktion, wird bei einem technischen Problem die Auktion abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt und zwar frühestens eine Woche nach dem ursprünglichen Termin. Alle Personen, die zum Zeitpunkt des Abbruchs im virtuellen Auktionssaal waren, alle schriftlichen und telefonischen Bieter, werden über den neuen Termin schriftlich per E-Mail verständigt und der Termin wird eine Woche im Voraus auf der Auktionsseite veröffentlicht.

14. Datenschutz

Wenn Kunden Waren bei Auctionata ersteigern, direkt kaufen, schätzen lassen oder ein Konto anlegen, um den Auktionssaal betreten zu können, müssen sie der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung aller Kauf- und Auktions-bezogenen Prozesse zustimmen. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

15. Kontolöschung

Wenn Kunden bei Auctionata ein passwortgeschütztes Konto angelegt haben, können sie dieses jederzeit löschen lassen, in dem sie den Kundenservice bitten, eine Löschung vorzunehmen. Der Kundenservice wird die Löschung der Daten innerhalb von drei Werktagen veranlassen.

Auctionata behält sich vor, Konten von Kunden stillzulegen, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung untersagt.

16. Änderungen der Geschäftsbedingungen und Schlussbestimmungen

16.1. Änderung der Geschäftsbedingungen, erneute Zustimmung

Auctionata behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist unseren Kunden nicht zumutbar. Auctionata legt diese Geschäftsbedingungen jedem Kunden vor jeder Auktion bzw. vor jedem Sofortkauf und jeder Schätzungsanfrage erneut zur Zustimmung vor, so dass Änderungen vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen werden können.

16.2. Erfüllungsgehilfen

Auctionata kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als so genannte Erfüllungsgehilfen bedienen.

16.3. Eintreten Dritter anstelle von Auctionata in diesen Vertrag

Dritte können anstelle von Auctionata in diesen Vertrag und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen eintreten. Der Kunde hat auch in diesem Fall jederzeit das Recht, sein Konto bei Auctionata löschen zu lassen.

16.4 . Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Leistungspflichten von Auctionata ist der Sitz der ISA Auctionata Auktionen AG in Wien (Österreich), wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Erfüllungsorts.

16.5. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist – soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind – der Sitz von Auctionata in Wien (Österreich). Auctionata kann den Vertragspartner jedoch wahlweise auch an seinem allgemeinen oder an jedem sonst zulässigen Gerichtsstand verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

16.6. Anwendbares Recht

Für den Vertrag und die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art und gleich worauf gerichtet, gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (siehe auch Artikel 2b CISC zu Versteigerungen). Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr.

Stand der Geschäftsbedingungen vom 31.01.2012