Sämtliche Gebühren für Einlieferer werden im jeweiligen Einlieferungsvertrag vertraglich festgehalten. Die Angaben im Einlieferungsvertrag haben im Zweifel Vorrang gegenüber den hier angegebenen Preisen.
a) Einlieferungsgebühr
Die Einlieferungsgebühr beträgt 23,80 % (20 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom erzielten Höchstgebot (ohne Käuferaufgeld, Folgerechtsabgabe sowie Versand- und Transportkosten).
b) Anreisekosten und Spesen
Anreisekosten und Spesen für den Fall, dass Auctionata den Einlieferer an seinem Wohn- oder Geschäftssitz aufsucht, fallen nur an, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
c) Transportkosten und Transportversicherung
Für den Transport der Waren zu Auctionata gilt, dass der Einlieferer die Transport- und Transportversicherungskosten selbst zu tragen hat.
Wenn schriftlich vereinbart wird, dass Auctionata den Transport für den Einlieferer organisiert, werden sowohl die Transportversicherung, als auch die Verpackungs- und Versandkostenpauschale berechnet und dem Einlieferer in Rechnung gestellt. Diese berechnen sich wie folgt:
aa) Transportkosten
| Ware im verpacktem Zustand: | Versendung innerhalb der EU | Versendung außerhalb der EU |
Ware im verpacktem Zustand: Gewicht: ≤ 5 KG Längenmaß: ≤ 90 cm Breitenmaß: ≤ 90 cm | 35,70 Euro (inkl. gesetzl. USt. in Höhe von 19%) | 71,40 Euro (inkl. gesetzl. USt. in Höhe von 19%) |
Ware im verpacktem Zustand: Gewicht: > 5 KG Längenmaß: > 90 cm Breitenmaß: > 90 cm | 142,80 Euro (inkl. gesetzl. USt. in Höhe von 19%) | 238,00 Euro (inkl. gesetzl. USt. in Höhe von 19%) |
bb) Transportversicherung
2, 98% (inkl. gesetzl. USt. in Höhe von 19%) des vereinbarten Schätzpreises.
d) Gebühr bei Kündigung, vollständigem oder teilweisem Rücktritt während des ersten Verkaufszeitraums
Die Gebühr beim Rücktritt vom Einlieferungsvertrag oder dessen Kündigung vor einer Auktion bzw. vor Einstellung eines Objektes in den Galerieverkauf bzw. vor Ablauf der für den Galerieverkauf vereinbarten Laufzeit des Einlieferungsvertrages („erster Verkaufszeitraum“) beträgt 29,75 % (25 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom vereinbarten Schätzpreis des jeweiligen Gegenstandes.
e) Gebühr bei Kündigung, vollständigem oder teilweisem Rücktritt während des zweiten Verkaufszeitraums
Die Gebühr beim Rücktritt vom Einlieferungsvertrag oder dessen Kündigung nach einer Auktion bzw. nach Ablauf des für den Galerieverkauf vereinbarten ersten Verkaufszeitraums beträgt 4,76 % (4 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom vereinbarten Schätzpreis des jeweiligen Gegenstandes.
g) Lagerungsgebühr
Die Lagerungsgebühr beträgt monatlich 2,38 % (2,0 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom Schätzpreis eines Gegenstandes und wird ab Beginn des zweiten Verkaufszeitraumes oder wenn er sich mit der Abholung eines vom Verkauf zurückgezogenen Gegenstandes in Verzug befindet, in Rechnung gestellt.