Gebührenübersicht

Alle hier aufgeführten Gebühren sind Bruttopreise, also inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer der abwickelnden Landes-Niederlassung Österreich. Alle Länder außerhalb der EU sind aus steuerlicher Sicht Drittländer; in diesem Fall entfällt die Bezahlung der Mehrwertsteuer. Käufer aus Drittländern müssen die gelieferten Leistungen und/oder Waren dann gegebenenfalls vor Ort verzollen und versteuern. Es gibt Ausnahmen, so zählen die Kanarischen Inseln zum Beispiel als Drittland (so genannte EU-Sonderzone).

Für Unternehmer, die zu gewerblichen Zwecken bei Auctionata eingekauft haben, gilt, dass Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen innerhalb der EU von der Entrichtung einer Umsatzsteuer befreit sind, wenn der Käufer durch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweist, dass er die jeweils fällige Umsatzsteuer in seinem Heimatland bezahlt.

Gebühren für Einlieferer Inhalt auf/zu

Bei Auctionata können Sie Ihre ersten fünf Objekte kostenlos schätzen lassen. Falls Sie mehr als fünf Objekte schätzen lassen wollen, eine Hinterlassenschaft oder eine Sammlung haben, deren Wert Sie kennen wollen, können Sie die Schätzung ebenfalls kostenfrei und unverbindlich anfragen. Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, ob eine solche Schätzung mit Gebühren verbunden ist oder nicht.

Wenn Sie sich entscheiden, von uns geschätzte Objekte bei Auctionata verkaufen zu wollen und die Objekte innerhalb eines Jahres nach der Schätzung einliefern, dann ist die Schätzung dieser Objekte ebenfalls kostenlos.

Wir sind immer bemüht, alle Kosten so transparent wie möglich zu gestalten. Und wir versprechen: Auctionata wird Ihnen niemals Gebühren verrechnen, die nicht vorher von uns angekündigt wurden.

Sämtliche Gebühren für Einlieferer werden zusätzlich im Einlieferungsvertrag vertraglich festgehalten. Im Zweifel gilt der Einlieferungsvertrag.

Schätzungsgebühr Inhalt auf/zu

Die Schätzungsgebühr beträgt 60,00 Euro (50,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) je angefangene 30 Expertenminuten zuzüglich 120 Euro (100,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) Wegzeitpauschale. Bei mehr als zehn Exponaten beträgt die Schätzungsgebühr pauschal 2,40 % (2% zzgl. gesetzlicher USt.) vom durch den Experten ermittelten Schätzpreis zuzüglich 120,00 Euro (100,000 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) Wegzeitpauschale. Die Schätzung von fünf Objekten im Jahr und pro Person ist unentgeltlich, ebenso die Schätzung von Objekten, die innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Schätzung in die Verkaufsgalerie und/oder eine Auktion eingeliefert werden.

Einlieferungsgebühr Inhalt auf/zu

Diese beträgt grundsätzlich 24,0 % (20 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom erzielten Höchstgebot (Auktion) oder Verkaufspreis (Verkaufsgalerie), alternativ 18,00 % (15 % zzgl. gesetzlicher USt.), wenn der Einlieferer selbst Fotos zu den eingelieferten Objekten anfertigt und diese den Qualitätskriterien von Auctionata entsprechen. Alternativ beträgt die Einlieferungsgebühr 12,0 % (10 % zzgl. gesetzlicher USt.), wenn der Einlieferer selbst Fotos zu den eingelieferten Objekten anfertigt und sich im Einlieferungsvertrag schriftlich verpflichtet die eingelieferte Ware bei sich zu lagern zu versichern und selbst an die Käufer zu versenden.

Anreisekosten und Spesen Inhalt auf/zu

Weitere Kosten und Spesen können auftreten, wenn Auctionata den Einlieferer im Ausland aufsucht. Diese Kosten werden vertraglich im Einlieferungsvertrag festgehalten.

Transportkosten und Transportversicherung Inhalt auf/zu

Für den Fall, dass der Einlieferer Waren zur Schätzung, zur Versteigerung oder zum Galerieverkauf an Auctionata gesandt hat, hat er die Transport- und Transportversicherungskosten selbst zu tragen. Für den Fall, dass vereinbart wird, dass Auctionata den Transport organisiert, werden sowohl die Transportversicherung, als auch die Verpackungs- und Versandkostenpauschale berechnet und dem Einlieferer in Rechnung gestellt.

Rücktrittsgebühr bei Rücktritt vom Einlieferungsvertrag vor einer Auktion bzw. vor Einstellung eines Objektes in den Galerieverkauf bzw. vor Ablauf der für den Galerieverkauf vereinbarten Laufzeit des Einlieferungsvertrages Inhalt auf/zu

Die Rücktrittsgebühr beträgt 30,00 % (25 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom vereinbarten Schätzpreis des Objektes. Während einer laufenden Auktion ist nach einem bereits erteilten Auktionszuschlag oder nach Verkauf eines Objektes aus der Verkaufsgalerie, also nachdem ein Kunde ein Objekt online gekauft hat, kein Rücktritt mehr möglich.

Rücktrittsgebühr bei Rücktritt vom Einlieferungsvertrag nach einer Auktion bzw. nach Ablauf der für den Galerieverkauf vereinbarten Laufzeit des Einlieferungsvertrages Inhalt auf/zu

Die Rücktrittsgebühr beträgt 4,8 % (4 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom vereinbarten Schätzpreis des Objektes.

Vorschusszinsen Inhalt auf/zu

Auctionata kann einem Einlieferer für eingelieferte Objekte einen Bargeldvorschuss von bis zu 20 % des ermittelten Schätzpreises gewähren. Wird ein solcher Vorschuss gewährt und an den Einlieferer ausbezahlt, ist dieser mit einem Satz vom jeweils zum Zeitpunkt des Bargeldvorschuss gültigen 3-Monats EURIBOR (Monatsschnitt) in Folge rollierend jeweils nach drei Monaten aktualisiert (lt. Veröffentlichung durch die Österr. Nationalbank) zzgl. 6 %-Punkte Aufschlag zzgl. gesetzlicher USt. p.a. (z.B. 3-M EURIBOR 11/2011 Schnitt: 1,48% + 6% Aufschlag zzgl. 20% USt = 8,98 %) ab dem Tag der Auszahlung an den Einlieferer zu verzinsen. Die Zinsen werden dem Einlieferer kontokurrent verrechnet.

Transportversicherung Inhalt auf/zu

Die Kosten für die Auctionata-Transportversicherung betragen pauschal 3,0 % (2,5 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom Zuschlagpreis inklusive Aufgeld bzw. 3,0 % (2,5 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom Verkaufspreis in der Verkaufsgalerie. Der Abschluss dieser Transportversicherung ist beim Kauf eines Objektes zu einem Gesamtpreis von über 500,00 Euro Pflicht.

Verpackungs- und Versandkostenpauschalen Inhalt auf/zu

Für den Versand und die Verpackung von Gegenständen, deren Gewicht fünf Kilogramm nicht übersteigt, deren maximales Längenmaß in verpacktem Zustand 90 cm nicht überschreitet und deren maximaler Umfang in verpacktem Zustand 90 cm nicht überschreitet, werden innerhalb der EU je Objekt Pauschalkosten in Höhe von 36,00 Euro (30 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) in Rechnung gestellt. Befindet sich die Versandadresse außerhalb der EU, wird für Verpackung und Versand vorstehend genannter Objekte ein Pauschalbetrag von 72,00 Euro (60,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) in Rechnung gestellt.

Für alle anderen Gegenstände wird innerhalb der EU eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 144,00 Euro (120,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) je Objekt in Rechnung gestellt. Befindet sich die Versandadresse außerhalb der EU, wird für Verpackung und Versand solcher Gegenstände ein Pauschalbetrag von 240,00 Euro (200,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) je Objekt in Rechnung gestellt.

Verzugszinsen Inhalt auf/zu

Ein Käufer oder Einlieferer gerät mit seiner Zahlung in Verzug, wenn er 30 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt hat, wobei der Zeitpunkt des Kontoeingangs bei Auctionata gilt. Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis von Käufern, die Verbraucher sind, während des Verzuges in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (gem. gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht durch die österreichische Nationalbank - per 14.12.2011 0,38%) zzgl. gesetzlicher USt. zu verzinsen. Bei einem Unternehmer beträgt die Verzinsung während des Verzuges 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz zzgl. gesetzlicher USt. Die Verzinsung erfolgt per Anno und wird kontokurrent verrechnet.

Lagerungsgebühr Inhalt auf/zu

Die Lagerungskosten betragen 2,4 % (2,0 % zzgl. gesetzlicher USt.USt.) vom Schätzpreis eines Objektes je angefangenen Kalendermonat. Sie werden Einlieferern gemäß Einlieferungsvertrag in Rechnung gestellt. Bieter und Käufer haben ab dem Tag Lagerungsgebühren zu bezahlen, von dem an sie sich mit der Bezahlung oder der Abholung eines Objektes in Verzug befinden.

Käuferaufgeld Inhalt auf/zu

Das Käuferaufgeld beträgt 20 % zzgl. gesetzlicher USt. (24,0 %) des erzielten Höchstgebots oder des Verkaufspreises in der Galerie. Bei einer Auktion wird das Käuferaufgeld beim Check-out auf den Zuschlagpreis aufgeschlagen. Bei einem Einkauf in der Verkaufsgalerie enthält der angezeigte Preis bereits das Käuferaufgeld.

Stornierungsgebühr beim Rücktritt von schriftlichen oder telefonischen Kaufaufträgen bis 72 Stunden vor einer Auktion Inhalt auf/zu

Für die Stornierung solcher Aufträge ist grundsätzlich eine Aufwandspauschale von 120,00 Euro (100 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) pro Objekt zu entrichten. Eine Rücknahme von Geboten später als 72 Stunden vor Auktionsbeginn oder während der Auktion ist in der Regel nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Auktionator nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Falle einer solchen Ausnahme ist grundsätzlich eine Aufwandspauschale von 240,00 Euro (200,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) pro Objekt zu entrichten.

Folgerechtabgabe Inhalt auf/zu

Wenn ein Werk der bildenden Kunst im Sinne des österreichischen Urhebergesetzes folgerechtspflichtig ist, muss, wenn der Zuschlagpreis 3.000,00 Euro überschreitet, eine Folgerechtsabgabe abgeführt werden, die höchstens 4 % des Zuschlagpreises beträgt.
Die Höhe der Vergütung ist degressiv gestaffelt und beträgt in Prozenten des Verkaufserlöses (ohne Steuern):

  • von € 2.500.-- bis € 50.000.--: 4 %
  • von € 50.001.-- bis € 200.000.--: 3 %
  • von € 200.001.-- bis € 350.000.--: 1 %
  • von € 350.001.-- bis € 500.000.--: 0,5 %
  • über € 500.000.--: 0,25 %

Die Obergrenze für die Folgerechtsabgabe liegt bei 12.500 Euro je einzelner Werkveräußerung. Diese Obergrenze ist bei einem Verkaufspreis von 2.000.000 Euro erreicht.

Auctionata stellt dem Käufer den entsprechenden Betrag zzgl. gesetzlicher USt. für die Folgerechtsabgabe in Rechnung und führt diese ordnungsgemäß ab.

Transportversicherung Inhalt auf/zu

Die Kosten für die Auctionata-Transportversicherung betragen pauschal 3,0 % (2,5 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom Zuschlagpreis inklusive Aufgeld bzw. 3,0 % (2,5 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom Verkaufspreis in der Verkaufsgalerie. Der Abschluss dieser Transportversicherung ist beim Kauf eines Objektes zu einem Gesamtpreis von über 500,00 Euro Pflicht.

Verpackungs- und Versandkostenpauschalen Inhalt auf/zu

Für den Versand und die Verpackung von Gegenständen, deren Gewicht fünf Kilogramm nicht übersteigt, deren maximales Längenmaß in verpacktem Zustand 90 cm nicht überschreitet und deren maximaler Umfang in verpacktem Zustand 90 cm nicht überschreitet, werden innerhalb der EU je Objekt Pauschalkosten in Höhe von 36,00 Euro (30 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) in Rechnung gestellt. Befindet sich die Versandadresse außerhalb der EU, wird für Verpackung und Versand vorstehend genannter Objekte ein Pauschalbetrag von 72,00 Euro (60,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) in Rechnung gestellt.

Für alle anderen Gegenstände wird innerhalb der EU eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 144,00 Euro (120,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) je Objekt in Rechnung gestellt. Befindet sich die Versandadresse außerhalb der EU, wird für Verpackung und Versand solcher Gegenstände ein Pauschalbetrag von 240,00 Euro (200,00 Euro zzgl. gesetzlicher USt.) je Objekt in Rechnung gestellt.

Verzugszinsen Inhalt auf/zu

Ein Käufer oder Einlieferer gerät mit seiner Zahlung in Verzug, wenn er 30 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt hat, wobei der Zeitpunkt des Kontoeingangs bei Auctionata gilt. Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis von Käufern, die Verbraucher sind, während des Verzuges in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (gem. gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht durch die österreichische Nationalbank - per 14.12.2011 0,38%) zzgl. gesetzlicher USt. zu verzinsen. Bei einem Unternehmer beträgt die Verzinsung während des Verzuges 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz zzgl. gesetzlicher USt. Die Verzinsung erfolgt per Anno und wird kontokurrent verrechnet.

Lagerungsgebühr Inhalt auf/zu

Die Lagerungskosten betragen 2,4 % (2,0 % zzgl. gesetzlicher USt.) vom Schätzpreis eines Objektes je angefangenen Kalendermonat. Sie werden Einlieferern gemäß Einlieferungsvertrag in Rechnung gestellt. Bieter und Käufer haben ab dem Tag Lagerungsgebühren zu bezahlen, von dem an sie sich mit der Bezahlung oder der Abholung eines Objektes in Verzug befinden.



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