Immer von Experten geprüft
Für Objekte aus allen Schätzungsanfragen sind die erfahrenen Auctionata Experten zuständig, die die Gegenstände sorgfältig begutachten, um Aufschluss über Qualität und Authentizität zu erhalten. Nur so kann Auctionata allen Käufern die Echtheit der verkauften
Exponate – garantieren.
Durch den Auctionata Fotoservice werden professionelle Fotos der Objekte erstellt, um Ihnen als Käufer die bestmögliche persönliche Einschätzung der Gegenstände zu ermöglichen.
Weltweit sind erfahrene Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Resteuropa und den Vereinigten Staaten von Amerika für Auctionata aktiv. Mit Hilfe dieser breit aufgefächerten Expertise stellt Auctionata sicher, dass wertvolle und echte Objekte unterschiedlichster
Art erkannt und geschätzt werden können.
>Lernen Sie unsere Experten kennen
Lizensiert und patentiert
Bei Auctionata werden echte Versteigerungen durch staatlich lizenzierte und international erfahrene Auktionatoren durchgeführt. Die Auktionen folgen einer strengen, behördlich genehmigten Geschäfts- und Versteigerungsordnung – ganz nach traditionellen Prinzipien
der Auktion.
Die Versteigerung in einer Live-Auktion basiert auf einem patentierten Echtheitsystem. Es ist in jedem Fall gewährleistet, dass nur der Meistbietende Käufer den Zuschlag erhält und so faire Preise für Käufer und Verkäufer erzielt werden.
Eintreten eines Garantiefalls
Die Auctionata Echtheitsgarantie ist Ihre Sicherheit, auch über die Auktion selbst hinaus. Sie gilt gegenüber dem Käufer 25 Jahre lang für jedes verkaufte Exponat.
Sollten Sie nach Erwerb eines Objekts Zweifel an dessen Echtheit haben, schafft ein Schiedsgutachterverfahren Klarheit. Ein anerkannter und unabhängiger Experte wird mit der Erstellung eines Gutachtens über die Echtheit des Gegenstandes beauftragt.
Ist Ergebnis des Gutachtens, dass Ihre Bedenken berechtigt sind, so erhalten Sie gegen Rückgabe des gekauften Gegenstandes den vollen Kaufpreis zurückerstattet.
Was bedeutet „unecht“?`
Als unecht gilt ein Gegenstand, der nach dem zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Stand der Wissenschaft eine mit Täuschungsabsicht hergestellte Kopie darstellt, die dazu dienen soll, einen potenziellen Käufer über den Erschaffer, das Entstehungsdatum, das Material und das Alter zu täuschen.
Das bedeutet, dass sich die Garantie ausschließlich auf ausdrücklich angegebene Informationen über den Erschaffer, das Entstehungsdatum, das Material und das Alter eine Ware bezieht. Sofern eine dieser vorgenannten Informationen zu einer Ware nicht angegeben wurde, ist diese Information bzw. sind diese Informationen nicht Gegenstand der Garantie.
Gegenstand der Garantie sind jedoch nicht Gegenstände die ausdrücklich als Kopien (bspw. „Museumskopien“) oder als „eine mit Zweifeln hinsichtlich der Authentizität behaftete Ware“ beschrieben werden.
Für die Einzelheiten zur Echtheitsgarantie gelten unsere Geschäftsbedingungen.